Stand: 21.05.2025

AGB Pfotenwelt Rhein-Main 

Inhaberin: Vicky Seegers

Die hier genannten Bedingungen betreffen alle Verträge und Angebote sowie die Dienstleistungen die zwischen "Frau Vicky Seegers (Pfotenwelt Rhein-Main)" und ihren Kunden zu Stande kommen bzw. geschlossen werden und die Hundebetreuung, die Hundeschule, sowie den Hundefriseur betreffen. Ausnahmen davon bedürfen der schriftlichen Mitteilung. Um eine Unterscheidung zwischen Hundebetreuung und Hundetraining zu gewährleisten, wird im Folgenden für den Bereich Hundetraining statt Frau Vicky Seegers, Pfotenwelt Rhein-Main, „Hundeschule“ geschrieben. 

Vertragsgegenstand 

1. Die Hundeschule bietet Beratungsdienstleistungen für Menschen und Hunde, insbesondere Einzelstunden, Gruppenkurse, Themenabende, Wochenendseminare, Workshops, Training des Hundes ohne Halter etc. Der Lehrinhalt basiert auf der theoretischen als auch praktischen Unterweisung des Hundehalters in die Verhaltensweisen der Hunde. Außerdem bietet die Pfotenwelt Rhein-Main verschiedene Betreuungsmöglichkeiten für Hunde an, insbesondere eine Hundetagesstätte und eine Hundepension. Um ein Rundum-Sorglos-Paket für Sie zu gewährleisten gehört auch ein Hundefriseur zu unserer Pfotenwelt dazu. 


2. Wenn Sie die Hundeschule beauftragen bzw. Hundetrainingsleistungen buchen, handelt es sich jeweils um einen Dienstvertrag gemäß § 611 BGB. Danach ist ein bestimmter Erfolg seitens der Hundeschule nicht geschuldet. 

 

Hundeschule 

 

3. Die Aufnahme eines Kunden in einen Gruppenkurs, erfolgt erst nach ausdrücklicher Zustimmung durch die Hundeschule und die Anmeldung in Petworkers. Die Aufnahmevoraussetzungen des Hundes, für die Aufnahme in einen Gruppenkurs, werden ausschließlich durch die Hundeschule festgelegt. 

 

4. Eine Unterrichtsstunde im Hundetraining dauert 60 Minuten, sofern nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. 

 

5. Der Unterricht erfolgt grundsätzlich auf dem Trainingsgelände der Pfotenwelt Rhein-Main oder einer anderen Örtlichkeit, die durch die Hundeschule rechtzeitig ausgewiesen wird. In Einzelfällen können die Örtlichkeiten für die Dienstleistungen an abweichenden Orten stattfinden. Bei Änderungen wird die Hundeschule auf die Zumutbarkeit für Sie achten. 

 

6. Die Hundeschule ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde, Ihnen eine neue Gruppe zuzuweisen oder Sie vom Gruppenkurs auszuschließen. Bei Änderungen wird die Hundeschule auf die Zumutbarkeit für Sie achten. Im Falle eines Ausschlusses, bekommen Sie ggf. gezahltes Guthaben erstattet. 

 

Hundebetreuung 

 

7. Nach Eingang einer Buchungsanfrage erhält der Hundehalter von uns eine schriftliche Buchungsbestätigung per E-Mail, die auch die Rechnung für die Reservierungsgebühr, in Höhe von 70 €, enthält. Erst nach fristgerechtem Zahlungseingang der Reservierungsgebühr gilt die Reservierung als beidseitig verbindlich. Die Reservierungsgebühr wird auf die Gesamtkosten der Betreuung angerechnet. 

 

8. Die Pfotenwelt Rhein-Main versichert, die Hunde artgerecht- und verhaltensgerecht zuhalten bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten. Außerdem versichert die Pfotenwelt Rhein-Main, gut mit den Hunden umzugehen und immer bestmöglich auf die Hunde aufzupassen. 

 

Sollte ein Hund wider Erwarten entlaufen, übernimmt die Pfotenwelt Rhein-Main keine Haftung für leichte Fahrlässigkeit. In Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt die gesetzliche Haftung unberührt. Die Pfotenwelt Rhein-Main verpflichtet sich, alle angemessenen Maßnahmen zur Wiederbeschaffung des Hundes zu ergreifen (z. B. Benachrichtigung von Polizei und Tierheim). 

 

9. Die Pfotenwelt Rhein-Main benachrichtigt Sie unverzüglich, sofern bei Ihrem Hund 

gesundheitliche oder psychische Probleme auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. 

 

10. Sollte Vicky Seegers während der Betreuungszeit eine tierärztliche Behandlung für notwendig erachten, willigt der Hundehalter bereits jetzt ein, dass der Hund im Auftrag des Eigentümers und auf dessen Rechnung tierärztlich versorgt wird. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der Hundehalter. Der Hundehalter wird nach Möglichkeit vorab informiert. In akuten Notfällen (z. B. lebensbedrohliche Zustände, schwere Verletzungen) ist Vicky Seegers berechtigt, ohne vorherige Rücksprache mit dem Hundehalter die notwendigen tierärztlichen Maßnahmen zu veranlassen. 

 

Fahrtkosten, werden dem Hundehalter mit 0,50 € pro Kilometer in Rechnung gestellt. Die aufgewendete Zeit für die Fahrt und die Behandlung beim Tierarzt werden mit 45 € pro angefangene Stunde berechnet. Je nach Aufwand der weiteren Behandlung berechnet die Pfotenwelt Rhein-Main bis zu 10 € pro Behandlungstag extra. 

 

11. Die Pfotenwelt Rhein-Main haftet nur für Schäden, die durch fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln ihrerseits entstehen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für Schäden, die durch das natürliche Verhalten der Hunde entstehen (z. B. Raufereien, Bissverletzungen, Verletzungen durch Spielen), ist ausgeschlossen. Für mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters (z. B. Decken, Körbchen, Spielzeug, Näpfe) übernimmt die Pfotenwelt Rhein-Main keine Haftung für Verlust oder Beschädigung. 

 

Pflichten des Kunden / Hundebetreuung 

 

12. Der Hundehalter bleibt während der gesamten Betreuungszeit Eigentümer und Tierhalter im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung) und trägt die damit verbundene Verantwortung. 

 

13. Der Hund muss haftpflichtversichert sein. Der Hundehalter bestätigt mit der Nutzung der Dienstleistungen der Pfotenwelt Rhein-Main, dass eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, die Folgeprämien bezahlt wurden und so ein aktueller Versicherungsschutz besteht. 

 

14. Der Hund muss einen aktuellen Impfschutz gegen Tollwut und SHPPi haben. Kunden die ausschließlich die Pension buchen bringen den Impfpass bei Abgabe des Hundes bitte mit. Kunden die ihren Hund ausschließlich in die Hundetagesstätte bringen, legen den Impfpass bitte einmal im Jahr vor. 

 

15. Der Hundehalter verpflichtet sich, dass sein Hund keine ansteckenden Krankheiten und/ oder Parasiten, offene Wunden oder Verletzungen hat. Der Hundehalter verpflichtet sich, Frau Vicky Seegers wahrheitsgemäß darüber zu informieren. 

 

Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit in die Hundebetreuung, haftet der Hundehalter für die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten. Dies umfasst insbesondere Kosten für die erforderliche Reinigung und Desinfektion der Räumlichkeiten, Spielbereiche und Ausstattung. Die Pfotenwelt Rhein-Main behält sich das Recht vor, die Betreuung zu verweigern oder abzubrechen, wenn ein Hund Krankheitssymptome zeigt oder an einer ansteckenden Erkrankung leidet. Tritt während des Aufenthalts eine ansteckende Krankheit auf, muss der Hund sofort abgeholt werden. 


16. Der Hundehalter bestätigt mit der Erstellung und Nutzung seines Petworker-Profils, dass alle Angaben über seinen Hund vollständig, wahrheitsgemäß und gewissenhaft ausgefüllt wurden. 

 

Insbesondere müssen folgende Informationen korrekt und vollständig angegeben werden: 

• Eventuelles Gefahrenpotenzial (z. B. Aggressionsverhalten, Beißvorfälle, 

Ressourcenverteidigung). 

• Bisheriges Fehlverhalten (z. B. Jagdtrieb, Leinenführigkeit, Unverträglichkeit mit Artgenossen). 

• Schäden, die der Hund in der Vergangenheit verursacht hat (z. B. Bissverletzungen an 

Menschen oder Tieren, Sachschäden). Sollten relevante Informationen nachträglich bekannt werden oder sich ändern, ist der Hundehalter verpflichtet, diese unverzüglich in seinem Petworker-Profil zu aktualisieren.

17. Der Hundehalter verpflichtet sich, dass seine Hündin nicht läufig ist. Bei ersten Anzeichen einer Läufigkeit, muss die Pfotenwelt Rhein-Main sofort vom Hundehalter informiert werden. Eine Hündin wird bei ersten Anzeichen einer Läufigkeit, von der Hundetagesstätte (HuTa) ausgeschlossen, bis 4 Wochen nach dem ersten Tag der Blutung. 

 

18. Tritt der Hundehalter die Betreuung aufgrund von Läufigkeit oder Krankheit des Hundes nicht an, gilt die Buchung als storniert. In diesem Fall gelten die Stornierungsbedingungen wie bei einem regulären Vertragsrücktritt. 

 

19. Sollte eine Hündin in der Hundepension läufig werden, erhöhen sich die Kosten pro Tag um 10,00 €, da zusätzlicher Betreuungsaufwand und Maßnahmen zur Trennung von unkastrierten Rüden erforderlich sind. Sobald die Situation aufgrund der Läufigkeit und weiteren unkastrierten Rüden auf unserem Gelände, nicht mehr tragbar ist, behalten wir uns vor, die im Pensionsvertrag genannte Notfallperson oder Sie zu kontaktieren und die Hündin abholen zu lassen. In diesem Fall gelten die Stornierungsbedingungen wie bei einem regulären Vertragsrücktritt. 

 

Pflichten des Kunden / Hundetraining 

 

20. Der Hund muss haftpflichtversichert sein. Der Hundehalter bestätigt mit der Nutzung der Dienstleistungen der Pfotenwelt Rhein-Main, dass eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, die Folgeprämien bezahlt wurden und so ein aktueller Versicherungsschutz besteht. 

 

21. Der Hund muss dem Alter entsprechend geimpft sein. Bei Welpen ab spätestens der 12. Woche vollgeimpft gegen SHPPi und spätestens mit der 16.Woche gegen Tollwut. Der Impfpass wird künftig einmal im Jahr vorgelegt. 

 

22. Sie sind verpflichtet, die Hundeschule über ansteckende Krankheiten des teilnehmenden Hundes zu informieren. In diesem Fall ist die Hundeschule dazu berechtigt, den Hund vom Unterricht auszuschließen. 

 

23. Bei Läufigkeit einer Hündin ist die Hundeschule hierüber vor Beginn der Unterrichtsstunde zu informieren. In diesem Fall wird die Hündin 4 Wochen nach Beginn der Blutung, vom Unterricht ausgeschlossen. 

 

24. Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet und dazu während der Unterrichtsstunden bei Ihrem Hund anwesend zu sein. 

 

Zahlungskonditionen 

 

25. Die aktuellen Preise für unsere Leistungen sind der gültigen Preisliste zu entnehmen, die jederzeit auf unserer Website unter www.pfotenweltrheinmain.de abrufbar ist. Alternativ gelten die Preise aus dem individuell zugesandten Angebot. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Maßgeblich für eine Buchung ist stets die zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung gültige Preisliste. 

 

26. Die Reservierungsgebühr in Höhe von 70 € wird Ihnen vom Gesamtbetrag der Hundepension abgezogen. 

 

27. Bei Vertragsrücktritt im Zeitraum von weniger als 21 Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin in der Hundepension, beläuft sich die Entschädigung auf die komplette Reservierungsgebühr. Bei Stornierung von weniger als 5 Tage vor Abgabetermin oder bei vorzeitiger Abholung beläuft sich die Entschädigung auf 100 % des Gesamtpreises pro Tag. 

 

Absagen für Hundetagesstätten-Plätze müssen 24 Stunden vor Betreuungsbeginn erfolgen, ansonsten beläuft sich die Entschädigung auf 100 % des Gesamtpreises. Kunden die die Stempelkarte nutzen, bekommen den betreffenden Tag abgestempelt. Monatskarten-Kunden sind von dieser Regelung ausgeschlossen. 

 

Vertragsbeendigung / Terminabsage 

 

28. Die Hundebetreuung behält sich vor bei unangemessenem Verhalten des Hundes, wie beispielsweise aggressives Verhalten gegenüber Hunden oder Menschen, die 

Geschäftsbeziehung mit dem Hundehalter ohne Frist zu kündigen. Stempelkartenbesitzer bekommen, nach der fristlosen Kündigung, noch offene Beträge erstattet. 

 

29. Ist eine bestimmte Dauer für die Dienstleistung bestimmt und verhalten die Parteien sich vertragsgemäß, steht ihnen kein ordentliches Kündigungsrecht zu. Unberührt bleiben die Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund oder wegen Störung der Geschäftsgrundlage. 

 

30. Bei Verträgen über einzelne Leistungen, die kein Dauerschuldverhältnis darstellen, haben die Parteien bei vertragsgemäßer Leistung kein Recht auf Rücktritt. Unberührt bleiben etwaige gesetzliche Rücktrittsrechte oder Rechte wegen Störung der Geschäftsgrundlage. 

 

31. Die Hundeschule arbeitet in einem "Bestellsystem". Das bedeutet, dass die vergebenen EinzelTermine, ausschließlich für den jeweiligen Kunden reserviert werden. Wird ein Termin weniger als 24 Stunden vor Beginn abgesagt, bleibt der Kunde im Sinne der §§ 611, 615 BGB zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet, da Termine so kurzfristig, leider selten neu vergeben werden können. Die Vergütung mindert sich in dem Fall um den Anteil dessen, was die Hundeschule erspart oder durch anderweitige Verwendung der Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig 

unterlässt. Eine Zahlungspflicht besteht nicht, wenn die Hundeschule die Leistung zu dem Termin nicht anbieten kann. 

 

Höhere Gewalt 

 

32. In Fällen, in denen höhere Gewalt beteiligt war, einschließlich behördlicher Maßnahmen, Streiks, Betriebsstörungen, und alle sonstigen auftretenden, von den Parteien nicht zu vertretende Umstände, die die Pfotenwelt Rhein-Main oder den Kunden ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindern, entbinden beide Parteien bis zum Verschwinden der höheren Gewalt, von der Erfüllung des Vertrages. Die Partei, bei der die höhere Gewalt eingetreten ist, hat die andere Partei unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen. Die Kosten, die bis zum Eintritt der 

höheren Gewalt entstanden sind, trägt jede Partei für sich selbst. Die Parteien werden sich, nach einem gegenseitigen Einverständnis bemühen, die gebuchten Dienstleistungen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. 

 

Haftung 

 

33. Die Haftung der Hundeschule für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus einem Vergehen, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten, die aus dem Vertrag herausergeben, und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 283 BGB). Insofern haftet die Hundeschule für jeden Grad des Verschuldens. 

 

34. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Hundeschule.

 

35. Sie übernehmen die alleinige Haftung für den mit Ihnen teilnehmenden Hund, auch wenn Sie auf Veranlassung der Hundeschule handeln und sich auf dem Schulungsgelände befinden. 

 

36. Soweit Sie durch die Hundeschule aufgefordert werden, den teilnehmenden Hund von der Leine zu lösen, bleibt die alleinige Haftung des Kunden bestehen. 

 

Ton-, Bild- und Tonbildaufnahmen 

 

37. Jedwede Ton-, Bild- und/oder Tonbildaufnahmen sämtlicher Veranstaltungen und/oder Leistungen der Pfotenwelt Rhein-Main sind nur nach vorheriger Absprache mit uns gestattet. 

 

Unterlagen 

 

38. Unterlagen, insbesondere Seminarunterlagen, die von der Hundeschule ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne eine ausdrückliche und schriftliche Einwilligung von Frau Vicky Seegers in keiner Weise vervielfältig, verarbeitet und/oder verbreitet werden. 

Datenschutz 

 

39. Ihre Daten werden von der Pfotenwelt Rhein-Main vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Daten werden zur Rechnungserstellung verwendet und zur Kontaktaufnahme über WhatsApp, Telefonnummer, Handynummer oder per E-Mail. Rechnungen werden aus Umweltgründen per E-Mail versendet. Wünscht der Kunde dies in Papierform, reicht eine kurze Nachricht. Wenn Sie keine Kontaktaufnahme mehr von uns möchten, reicht eine schriftliche Mitteilung. 

 

40. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzgrundverordnung. 

 

Widerrufsrecht 

 

41. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, vgl. § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB. Dies bedeutet, dass bei Käufen oder Buchungen von Veranstaltungen, Seminaren, o.ä. mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum dem Kunden kein Widerrufsrecht zusteht. Diese Bestellungen sind bindend. 

 

Vorrang der Geschäftsbedingungen 

 

42. Geschäftsbedingungen der Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Frau Vicky Seegers im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Hundeschule auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. 

Salvatorische Klausel 


Sollten einzelne Klauseln dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die 

restlichen Bestimmungen hiervon unberührt und die AGBs als solche wirksam. 

Gerichtsstand ist Groß-Gerau 

Biebesheim am Rhein, 25.05.2025